Das baukulturelle Erbe ist Ausgangspunkt und Alleinstellungsmerkmal der historischen Stadt- und Ortskerne in NRW. Im Spagat zwischen Erhalt und Weiterentwicklung treffen die Kommunen immer wieder Entscheidungen, um neuen Anforderungen einer integrierten und zukunftsorientierten Stadtentwicklung im historischen Bestand gerecht zu werden. Kommunale Satzungen sind dabei wichtige formelle und informelle Instrumente, die ein tragfähigen Rahmen für Schutz, Sicherung und bestandsorientierte Entwicklung setzen. In der Arbeitshilfe wurden die verschiedenen Möglichkeiten von formellen Denkmalbereichs-, Sanierungs-, Gestaltungs- und Werbeanlagensatzungen und praxisnah erläutert. Aber auch informelle Instrumente wie Denkmalpflegepläne, Gestaltungshandbücher vorgestellt und die verschiedenen Kopplungsmöglichkeiten argumentiert. Praxisbeispiele aus neun Mitgliedsstädten der Arbeitsgemeinschaften zeigten darüber hinaus, wie der Instrumenteneinsatz formal, kommunikativ und prozessbegleitend gelingen kann. Interviews mit Vertretenden der Landschaftsverbände sowie ein Gastbeitrag zur aktuellen Rechtssprechung verdeutlichten, dass rechtssichere Satzung in enger Anlehnung an den lokalen Bestand erfasst, argumentiert und formuliert werden müssen. Darüber hinaus wurden aktuelle Gestaltungsfragen auch im Hinblick auf erneuerbare Energien und die Klimafolgenanpassung aufgegriffen.
Leistungen
Fachlich-inhaltliche Konzeption und Planung der Arbeitshilfe
Online-gestützte Abfragen in den Mitgliedsstädten, Materialbündelung und -auswertung
Expert:innen-Interviews mit Vertretenden der Landschaftsverbände und Akquise von Gastbeiträgen
Redaktionelle Aufbereitung der Inhalte, Lektorat
Bildrecherche und -beschaffung von Nutzungsrechten
Entwicklung eines Grafikkonzeptes, Koordination von Layout und Grafik
Koordination von Druckvorbereitung und -begleitung